AGBs

 Melanie Kraus – Freiberufliche Kommunikationsdesignerin | Stand: 09.02.2021

 

Die kreationswelt (im Folgenden Melanie Kraus) erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.

1. Urheber- und Nutzungsrecht, Rechtsübertragung

1.1 Alle Grafik- und Designaufträge sind Urheberwerkverträge, die dem Auftraggeber Nutzungsrechte an den Werkleistungen einräumt. Es wird das exklusive oder nichtexklusive Nutzungsrecht (UrhG §31 -3-) übertragen. Abweichungen hiervon bedürfen der schriftlichen Genehmigung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung an den Auftraggeber über. Die Übertragung erfolgt schriftlich.

1.2 Entwürfe und Designs von Melanie Kraus unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach §2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

1.3 Die Entwürfe und Designs dürfen ohne schriftliche Einwilligung weder verändert noch nachgemacht werden. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt zu einer Vertragsstrafe in Höhe der nach dem Tarifvertrag für Designleistungen SDSt/AGD üblichen Vergütung.

1.4 Entwürfe und Vorschläge des Auftraggebers oder seine Mitarbeit begründen kein Miturheberrecht.

1.5 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrags zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos,Logos etc.) auf Urheber-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen. Der Kunde garantiert, dass er im Besitz der Urheber- bzw. Nutzungsrechte ist und dass jegliches Melanie Kraus überlassenes Material frei von Rechtsansprüchen Dritter ist. Melanie Kraus haftet nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte. Wird der Melanie Kraus wegen einer solchen Rechtsverletzung in Anspruch genommen, so hält der Kunde Melanie Kraus schad- und klaglos; er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen.

1.6 Bei der Verwendung von Schriften besteht kein Anspruch auf die Herausgabe der Schriftschnitte (Fonts). Der Kunde ist für die Einhaltung der von Melanie Kraus überreichten rechtlichen Vereinbarung mit den Rechteinhabern der Schriftschnitte verantwortlich. Er wird die Nutzungsrechte an den Schriften – soweit erforderlich – gesondert erwerben.

1.7 Melanie Kraus ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und ihrer eigenen Website sowie auf der Website des Kunden mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis).

2. Angebot, Auftragserteilung und Vergütung

2.1 Die von Melanie Kraus genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die dem Angebot zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben. Alle Preise sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind.

2.2 Im Angebot wird eine geschätzte Arbeitszeit in Stunden vorgegeben. Diese geschätzte Arbeitszeit darf um max.10% über- oder unter dem Angebot liegen. Eine weitere Möglichkeit ist ein Festpreisangebot. Dieses ist für beide Seiten bindend und wird nur mit gegenseitigem Einverständnis überarbeitet. Diese Einwilligung muss schriftlich erfolgen.

2.3 Vor Auftragserteilung erhält der Auftraggeber eine detaillierte Leistungsbeschreibung. Grundlage ist ein Beratungsgespräch, das mit dem Auftraggeber geführt wird oder ein Informationsschreiben über den Auftragsgegenstand.

2.4 Entwürfe, Reinzeichnungen und Ausdrucke bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine Leistung. Werden keine Nutzungsrechte eingeräumt und nur Entwürfe oder Reinzeichnungen geliefert, entfällt die Vergütung der Nutzung. Alle Rechte bleiben in diesem Fall bei Melanie Kraus.

2.5 Die Anfertigung von Entwürfen und Reinzeichnungen sowie entwickelnde Tätigkeiten, die Melanie Kraus nach Auftrag durch und für den Auftraggeber erbringt, werden nach Zeitaufwand erfasst und sind, soweit nicht anders vereinbart, kostenpflichtig.

2.6 Sind Entwürfe ein wesentlicher Bestandteil des Auftrags (z.B. bei Logos, Grafiken, Werbemittelerstellung), so ist die Vergütung dieser Werke bei Ablieferung der fertigen Dateien bzw. Drucke fällig. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Erstellung Änderungen oder weitere Entwürfe, die nicht Umfang des vereinbarten Angebotes bzw. der Leistungsbeschreibung sind, so werden diese gesondert berechnet.

3. Sonderleistungen und Nebenkosten

3.1 Sonderleistungen wie die nachträgliche Umarbeitungen, Änderungen oder Drucküberwachung werden nach Zeitaufwand berechnet.

3.2 Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien (z.B. Lasergravur) sind vom Auftraggeber zu erstatten.

4. Zahlung

4.1 Die Vergütung ist nach Ablieferung des Werkes oder der Ware fällig. Sie ist, wenn nicht anders vereinbart, ohne Abzug zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich die Leistungserbringung über mehr als sechs Monate, leistet der Kunde Teilzahlungen gemäß den vertraglichen Vereinbarungen.

4.2 Werden im Rahmen der Auftragserfüllung Fremdleistungen (z.B. Druckkosten) erbracht, für deren Vergütung Melanie Kraus in Vorleistung treten muss, ist Melanie Kraus berechtigt, eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.

4.3 Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des

Auftraggebers gefährdet, so kann Melanie Kraus Vorauszahlung verlangen, die Weiterarbeit unterbrechen bzw. einstellen sowie noch nicht ausgelieferte Ware/Werke zurückhalten. Diese Rechte stehen Melanie Kraus auch zu, wenn der Auftraggeber sich mit der Bezahlung von Lieferungen in Verzug befindet.

5. Qualitätsverpflichtung

5.1 Melanie Kraus verpflichtet sich zu einer objektiven, auf die Zielsetzung des Kunden ausgerichteten Beratung.

5.2 Die Auswahl der mit der Produktion betrauten Unternehmen erfolgt unter der Beachtung des Grundsatzes eines ausgewogenen Verhältnisses von Wirtschaftlichkeit und bestmöglichem Ergebnis.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1 Melanie Kraus kann Entwürfe und fertige Dateien zurückverlangen. Sollte der Auftraggeber diese beschädigt haben, ist er verpflichtet, für den Schaden aufzukommen.

6.2 Melanie Kraus ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten (z.B. offene Layoutdateien), so ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten. Stellt Melanie Kraus dem Auftraggeber Dateien zur Verfügung, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung geändert werden.

7. Lieferung

7.1 Soll das Werk oder die Ware versendet werden, geht die Gefahr auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an das zuständige Transportunternehmen übergeben wurde.

7.2 Liefertermine sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart werden.

7.3 Gerät Melanie Kraus in Lieferverzug, so ist zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach Ablauf der Nachfrist hat der Auftraggeber das Recht vom Vertrag zurücktreten.

7.4 Betriebsstörungen – sowohl im Betrieb des Auftragnehmers als auch in dem eines Zulieferers – sowie sonstige Fälle höherer Gewalt, berechtigen erst dann zur Kündigung des Vertrages, wenn dem Auftraggeber ein weiteres Abwarten nicht mehr zugemutet werden kann, ansonsten verlängert sich die vereinbarte Lieferfrist um die Dauer der Verzögerung. Eine Haftung von Melanie Kraus ist hier ausgeschlossen.

8. Beanstandungen und Haftung

8.1 Bei berechtigten Beanstandungen ist Melanie Kraus unter Ausschluss anderer Ansprüche zur Nachbesserung oder vollständiger bzw. Teilrückzahlung der Vergütung verpflichtet.

8.2 Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, eine Teillieferung ist für den Auftraggeber unbrauchbar.

8.3 Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das Gleiche gilt für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen (z.B. Digital Proofs, Andrucken, digitale Vorlagen) und dem Endprodukt.

8.4 Beanstandungen gleich welcher Art sind schriftlich innerhalb von 7 Werktagen nach Lieferung des Werkes bei Melanie Kraus anzuzeigen. Bei Lieferung über ein Versandunternehmen wird eine Beanstandungsfrist von 14 Werktagen gewährt. Danach gilt das Werk als einwandfrei angenommen.

8.5 Melanie Kraus verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch überlassene Vorlagen sorgfältig zu behandeln. Gehaftet wird für entstandenen Schaden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Ein über den Materialwert hinausgehender Schadenersatz ist ausgeschlossen.

8.6 Wenn der Auftragsgegenstand ein Zwischenprodukt ist, das in eine weitere Fertigung eingeht (Logos, Druckvorlagen), so hat der Auftraggeber dieses Zwischenprodukt bei Erhalt zu prüfen. Melanie Kraus übernimmt keine Haftung über den Wert des Zwischenprodukts hinaus.

8.7 Melanie Kraus hat die Möglichkeit Fremdleistungen (z.B. Druck, Programmierung, Produktion von Multimedia, Art Direktion / Grafikdesign, Textproduktion) in Auftrag zu geben. Melanie Kraus haftet nur für ihr eigenes Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

8.8 Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Werke/Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu prüfen. Mit der Freigabe von Entwürfen, Grafiken oder Ausdrucken durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für deren Richtigkeit. Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte, Grafiken und Ausdrucke entfällt jede Haftung.

9. Datensicherheit, Datensicherung und Gestaltungsfreiheit

9.1 Die Datensicherung obliegt dem Auftraggeber. Melanie Kraus ist berechtigt, Kopien zwecks Archivierung anzufertigen und zu speichern. Dabei wird mit großer Sorgfalt und Sicherheit vorgegangen. Für einen illegalen oder gewaltsamen Zugriff auf diese Daten oder deren Verlust übernimmt Melanie Kraus keine Haftung.

9.2 Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der Gestaltung sind ausgeschlossen.

9.3 Für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten übernimmt Melanie Kraus keine Haftung.

10. Geheimhaltung

Melanie Kraus verpflichtet sich, jedes Angebot, Beratungsgespräch und/oder Auftrag sowie sämtliche ihr zur Verfügung gestellten Kundenunterlagen ab dem ersten Kundenkontakt für die Dauer der Leistungserbringung bis zum Abschluss der Vertragserfüllung vertraulich zu behandeln, sofern sie vom Kunden nicht schriftlich von der Verpflichtung zur Vertraulichkeit entbunden wurde. Sie verpflichtet sich darüber hinaus, mit Dritten, die sie im Rahmen der Vertragserfüllung mit
Arbeiten beauftragt, eine ebensolche schriftliche Vertraulichkeitsvereinbarung abzuschließen. Wünscht der Kunde eineüber die Vertragserfüllung hinausgehende Vertraulichkeit, ist dies gesondert schriftlich zu vereinbaren.

11. Geltendes Recht, Gerichtsstand und Salvatorische Klausel

11.1 Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen nicht. Die Parteien werden im Falle der Unwirksamkeit einzelner Klauseln nach besten Kräften versuchen, die unwirksame Klausel durch eine wirksame Klausel zu ersetzen, die der unwirksamen Klausel ihrem Sinn nach am nächsten kommt.

11.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen dem Auftraggeber und einem Auftragnehmer ist, soweit gesetzlich zulässig, Traunstein.

Erfüllungsort ist Grassau. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

© 2021 – Melanie Diana Kraus